Staatspreis Ländliches Bauen
Der Sächsische Staatspreis Ländliches Bauen 2026 wurde am 21. November 2025 durch die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Regina Kraushaar ausgelobt. Bewerbungen sind online möglich und können bis zum 16. Januar 2026 über folgenden Link eingereicht werden: (https://mitdenken.sachsen.de/1055586).
Der Wettbewerb »Staatspreis Ländliches Bauen« ist Teil der Initiative »Baukultur verbindet« und findet im Jahr 2026 zum 20. Mal statt. Er fördert das Bewusstsein für eine hohe Qualität des ländlichen Bauens, sensibilisiert für eine zeitgemäße Baukultur im Kontext des historischen Erbes und bringt das positive Image ländlicher Räume im Freistaat Sachsen zur Geltung.
Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, die mit dem Strukturwandel ländlicher Regionen verbundene Bauaufgaben kreativ und in hoher architektonischer Qualität lösen. Im Fokus stehen vor allem Umbau- und Sanierungsvorhaben, aber auch Neubauten im Einklang mit der Siedlungsstruktur.
Der Staatspreis würdigt die Leistungen von Bauherren, Architekten und Bauhandwerk, die einen Beitrag für Baukultur im ländlichen Raum und zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien leisten und damit ihre Region positiv prägen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind:
- private Bauherrinnen und Bauherren einschließlich Unternehmen,
- Vereine, Konfessionsgemeinschaften und nichtstaatliche Verbände,
- Kommunen außer den Kreisfreien Städten und den Landkreisen,
- Architektinnen und Architekten sowie Planerinnen und Planer privater oder öffentlicher Projekte, wobei Projekte des Freistaates Sachsen ausgeschlossen sind.
Zugelassen sind:
- Projekte, die sich im Freistaat Sachsen in einem Dorf oder einer ländlichen Kleinstadt bzw. deren Umgebung befinden. Projekte auf dem Territorium der Kreisfreien Städte sind nicht zum Wettbewerb zugelassen.
- Projekte, die fertiggestellt sind und genutzt werden. Die Fertigstellung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.01.2021.
Ausgeschlossen sind:
- Projekte, die bereits einen Staatspreis, eine Auszeichnung oder Anerkennung bei einem Sächsischen Staatspreis erhalten haben. Zudem sind Projekte, die sich um den »Sächsischen Staatspreis für Baukultur 2026« bewerben von der Prämierung ausgeschlossen.
Im Einzelfall entscheidet die Jury über die Teilnahme.
Gegenstand des Sächsischen Staatspreises Ländliches Bauen 2026 sind Gebäude, Freianlagen und bauliche Ensembles, die sich entsprechend ihrer Nutzung folgenden Kategorien zuordnen lassen:
- Wohnen,
- Gewerbliche Nutzung,
- Öffentliche Nutzung,
- Multiple Nutzung.
Dabei liegt der Fokus auf Sanierung und Umbau von Gebäuden. Gewürdigt werden auch die Neugestaltung von Freianlagen sowie qualitätsvolle Neubauten im Einklang mit der gewachsenen Siedlungsstruktur.
Eine Jury entscheidet über die Zulassung der Beiträge, prüft die eingereichten Projekte anhand der Unterlagen und trifft eine Vorauswahl für die Vorortbewertung. Nach erfolgter Auswahl der Preisträger durch die Jury schlägt diese der Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung die Preisträger zur Auszeichnung vor.
In der Jury sind Experten für alle Bewertungsbereiche des Wettbewerbes vertreten. Die Bekanntgabe und Verleihung der Preise findet im Rahmen einer Festveranstaltung im Juni 2026 statt.
In die Bewertung werden folgende Kriterien einbezogen:
- Architektonisch-gestalterische Qualität,
- Barrierefreiheit,
- nachhaltiges und klimagerechtes Bauen,
- Weiterentwicklung historischer Siedlungsformen,
- Bezug zu regionalen Bauformen und Bauweisen,
- Erhaltung bzw. Neuinterpretation regionaltypischer baulicher Details,
- Berücksichtigung der Bau- und Nutzungsgeschichte,
- Garten- und Freiraumgestaltung,
- Originalität im Konzept bzw. in der Umsetzung,
- gemeinschaftsfördernde Ansätze während und im Ergebnis der Baumaßnahme.
Die Bewerbung erfolgt online unter folgendem Link: https://mitdenken.sachsen.de/1055586
Einsendeschluss ist der 16.01.2026. Es gilt der Posteingang der online-Bewerbung.
Folgende Unterlagen sind digital einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, einschließlich der Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan zur Verdeutlichung der Gesamtsituation und der Einbindung in die Umgebung
- Grundrisse/Schnitte/Ansichten
- 3 bis maximal 10 aussagekräftige Fotoaufnahmen mit Gesamtansicht und wichtigen Details des Projektes, ggf. auch Fotos des Altzustands vor den Baumaßnahmen (erforderlich sind Einzelfotos, möglichst keine pdf-Fotodokumentationen). Vektorbasierte Pläne sind als PDF-Datei einzureichen. Sonstige Plandarstellungen können als PDF- oder JPG-Datei eingereicht werden. Die Pläne sollten nur die für das Verständnis erforderlichen Maßangaben und Beschriftungen enthalten. Fotos sind möglichst farbig und in einer guten, reproduktionsfähigen Qualität einzureichen (bevorzugt 2.480 x 3.508 Pixel oder höher), in den Dateiformaten PNG, JPG, GIF, TIFF. Die Motive dienen als Bewertungsgrundlage und sollen ggf. publiziert werden. Dafür ist es notwendig, dass die Nutzungsrechte auf den Auslober bzw. Veranstalter übergehen. Zu jedem Foto sind Aufnahmedatum, Bezeichnung des Projektes und Name des Fotografen anzugeben.
Einzureichen ist zudem eine unterschriebene Erklärung. Darin erklären die Einreicher ihr Einverständnis:
- zur Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen gemäß der Auslobung einschließlich der Erklärung, dass die eingereichten Dateien frei von Rechten Dritter sind,
- zur Publikation des Wettbewerbsbeitrages und Nennung der Bauherrschaft und aller am Werk beteiligten Planer,
- zur Speicherung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen,
- zur Überlassung von Nutzungsrechten an den im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Jury-Tätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit des Auslobers.
Der Freistaat Sachsen dotiert die Preise mit insgesamt 20.000 € als Geldpreise.
- Insgesamt können 4 Staatspreise mit Bezug zu den Wettbewerbskategorien vergeben werden. Das Preisgeld beträgt jeweils 5.000 €. Zweite und dritte Preise sowie Sonderpreise werden nicht vergeben. Außerdem kann die Jury bis zu 20 Auszeichnungen für gelungene Beispiele, die aus der engeren Auswahl hervorgehen, vorschlagen.
- Die Preisträger und Träger der Auszeichnungen erhalten eine Urkunde und eine Plakette.
- Die ausgezeichneten Vorhaben werden in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht.
- Eine öffentliche Auszeichnungsveranstaltung mit Preisverleihung findet im Juni 2026 statt.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
Referat Ländliche Entwicklung
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Tel.: 0351 2612 2332
E-Mail: staatspreis-laendliches-bauen@smil.sachsen.de