Hauptinhalt

Staatspreis für Baukultur 2026

Staatspreis für Baukultur 2026
© SMIL

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hat gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen den Staatspreis für Baukultur 2026 ausgelobt.

Der Preis wird in diesem Jahr unter dem inhaltlich weit gefassten Thema »BAUEN IM SPANNUNGSFELD VON HIGHTECH UND LOWTECH« vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert. 

Seit 2003 wird der Staatspreis für Baukultur im zweijährigen Rhythmus für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Baukultur in Sachsen verliehen. Der Staatspreis für Baukultur wird auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts finanziert. Der Preis ist zusammen mit dem Staatspreis für Ländliches Bauen ein fester Bestandteil der Initiative »Baukultur verbindet«.

Bewerbungen sind online möglich und können bis zum 27. Februar 2026, 12:00 Uhr über folgenden Link eingereicht werden:

https://mitdenken.sachsen.de/staatspreis-baukultur

Die effiziente und nachhaltige Gestaltung von Bauwerken ist eine der wichtigsten aktuellen Anforderungen des Bauens. In den letzten Jahrzehnten wurden zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorrangig Hightech-Lösungen mit komplexer technischer Ausrüstung eingesetzt. Zunehmend werden nun jedoch auch Lowtech-Ansätze verfolgt, die eine technikminimierte Bauweise, natürliche Wirkprinzipien und einfache Systeme nutzen. Die entscheidende Frage lautet nun nicht mehr, ob Hightech oder Lowtech den richtigen Weg weist, sondern wie beide Ansätze synergetisch miteinander verbunden werden können.

Mit dem Sächsischen Staatspreis für Baukultur 2026 sollen Projekte gewürdigt und bekannt gemacht werden, bei denen sich die Planenden in besonders innovativer Weise mit dem Spannungsfeld zwischen Hightech und Lowtech beschäftigt und zukunftsweisende, übertragbare Lösungen für das »richtige« Maß an technischer Ausrüstung und Ausstattung gefunden haben.

Für das Wettbewerbsthema 2026 sind insbesondere folgende Fragestellungen von Interesse:

  • Welche innovativen, robusten und ressourcenschonenden Lösungen wurden im Projekt entwickelt?
  • Wurde eine gelungene Kombination von Lowtech- und Hightech-Ansätzen gefunden oder wurde ein konsequenter Lowtech-Ansatz verfolgt?
  • Welche konzeptionellen, passiven Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs wurden umgesetzt?
  • Wurden Lowtech-Maßnahmen angewendet, um im Lebenszyklus des Bauwerkes natürliche Ressourcen zu sparen?
  • Wurden im Sinne einer integralen Planung die relevanten Fachdisziplinen in die PIanungsaufgaben einbezogen?
  • Wurden Synergien zwischen Lowtech-Design und Hightech-Planung genutzt?

Gesucht werden Bauprojekte, die in den letzten zehn Jahren im Freistaat Sachsen fertiggestellt bzw. abgeschlossen wurden. Eingereicht werden können Neubauvorhaben, Sanierungen und Erweiterungen von Bestandsbauten und -anlagen sowie stadt- und freiraumplanerische bzw. ingenieurtechnische Projekte. Erwünscht sind Einreichungen aus allen Handlungsfeldern der baulich-räumlichen Entwicklung und Gestaltung.

Von Bedeutung sind die herausragende Umsetzung der Bauaufgabe mit Blick auf das diesjährige Wettbewerbsthema und die drei Schwerpunkte Gestaltung, Technik und Innovation.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Eine Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen erfolgt nicht. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Bauingenieure in den Bereichen Hoch-, Tief-, Verkehrs- und Wasserbau gemeinsam mit dem privaten oder öffentlichen Auftraggeber/Bauherrn unter Benennung der maßgeblich beteiligten Partner
  • Arbeitsgemeinschaften gelten als Teilnehmer, mit mindestens einem Mitglied mit Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation

Zugelassen sind:

  • Zur Einreichung zugelassen werden alle Leistungen auf dem Gebiet der Gestaltung architektonischer, stadt- und freiraumplanerischer sowie ingenieurtechnischer Bauwerke, die sich durch ihre herausragende baukulturelle Qualität charakterisieren und in das Wettbewerbsthema »BAUEN IM SPANNUNGSFELD VON HIGHTECH UND LOWTECH« einordnen lassen
  • Projekte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 27. Februar 2026 im Freistaat Sachsen fertig gestellt bzw. nutzungsfähig übergeben wurden (Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen)

Ausgeschlossen sind:

  • Alle Personen sowie deren Partner, Angestellte, freie Mitarbeiter und Ehegatten, die am Bewertungs- und Vorprüfungsverfahren in irgendeiner Weise beteiligt sind
  • Teilnahmeausschluss gilt auch, wenn das Partnerschafts- oder Beschäftigungsverhältnis gelöst bzw. beendet ist
  • Projekte, die bereits einen Staatspreis, eine Auszeichnung oder Anerkennung bei einem Sächsischen Staatspreis erhalten haben
  • Projekte, die sich um den »Sächsischen Staatspreis Ländliches Bauen 2026« bewerben

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 27. Februar 2026, 12:00 Uhr ausschließlich online über das Beteiligungsportal (https://mitdenken.sachsen.de/staatspreis-baukultur) eingereicht werden.

Jeder Wettbewerbsbeitrag muss einzeln eingereicht werden und bekommt eine Antragsnummer zugewiesen.

Die Bewerbung ist erfolgt, sobald die Bewerbungsunterlagen (nach Maßgabe der Auslobung) ordnungs- und fristgemäß hochgeladen sind.

Die Projektdokumentation (Fotoaufnahmen und Plandarstellungen) gemäß Auslobung ist per Dateiupload zu übertragen. Die vom Entwurfsverfasser und vom Bauherrn zu unterschreibende Verfasser- und Einverständniserklärung (Anlage der Auslobung) ist ebenfalls per Upload zu übertragen. 

Der Auslober behält sich vor, zusätzlich zu den online eingereichten Daten die original unterschriebene Verfasser- und Einverständniserklärung (keine Kopie) per Post einzufordern

Über die Vergabe des Sächsischen Staatspreises für Baukultur entscheidet ein unabhängiges, interdisziplinär zusammengesetztes Preisgericht aus sieben Mitgliedern und stellvertretenden Preisrichtern (siehe Auslobung). Die Entscheidung des Preisgerichts wird erst am Tag der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben.

In der Jury sind Experten für alle Bewertungsbereiche des Wettbewerbes vertreten. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Festveranstaltung im Juni 2026 statt. Die Verfasser aller eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden dazu schriftlich eingeladen. Diejenigen Wettbewerbsteilnehmer, die ausgezeichnet werden, werden vor der Preisverleihung benachrichtigt.

Das Preisgericht prämiert herausragende und beispielhafte Leistungen im Baubereich, die das Thema des Staatspreises ,,BAUEN IM SPANNUNGSFELD VON HIGHTECH UND LOWTECH" in der Einheit von besonderer gestalterischer Qualität, technisch/konstruktiver Originalität und hohem Innovationsgehalt umgesetzt haben.

Bewertet wird, inwieweit die Einreichungen das Thema des Staatspreises 2026 gemäß Punkt 2 der Auslobung aufgreifen. Das Preisgericht wird zudem einschätzen, inwieweit dem Projekt die mit dem Begriff der Baukultur programmatisch verbundene Notwendigkeit eines ganzheitlichen und zukunftsgerichteten Ansatzes zugrunde liegt.

Die eingereichten Arbeiten werden gemäß den drei thematischen Schwerpunkten Gestaltung, Technik und Innovation nach den folgenden Kriterien beurteilt:

Gestalterische Qualität

  • Entwurfsidee und gestalterische Wertigkeit
  • stadträumliche und stadtgestalterische Qualitäten
  • Einbindung in den Standort / Landschafts- und Stadtraum

Technische und konstruktive Qualität

  • gestalterische, funktionale und konstruktive Einheit
  • Originalität der ingenieurtechnischen Lösung
  • Detailqualität

Innovationsgehalt des Projekts

  • Umsetzung von in die Zukunft weisenden Ideen
  • gestalterischer, konstruktiver und technischer Innovationsgehalt
  • innovative nachhaltige Lösung bezüglich Materialität und Technologien

Als übergreifende Kriterien fließen die Beiträge zur Nachhaltigkeit in die Bewertung ein:

  • Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit
  • Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit
  • Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit

Die genannte Reihenfolge stellt keine Wichtung dar. Das Preisgericht beurteilt die Beiträge in der Gesamtschau der Kriterien und im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Projekte müssen im weitesten Sinne beispielhaft für eine neue Baukultur sein.

Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen und zum Verfahren können bis zum 6. Februar 2026 ausschließlich schriftlich unter staatspreis-baukultur@smil.sachsen.de eingereicht werden. Die bis zum genannten Datum eingegangenen Rückfragen werden anonymisiert und gesammelt beantwortet.

Die Antworten stehen ab 16. Februar 2026 in einem Zentraldokument (Rückfragenprotokoll) unter https://mitdenken.sachsen.de/staatspreis-baukultur zur Verfügung.

zurück zum Seitenanfang