Staatspreis Ländliches Bauen
Die Bewertung durch die Wettbewerbs-Jury läuft
Der Sächsische Staatspreis Ländliches Bauen 2023 wurde am 26. Januar 2023 durch Staatsminister Thomas Schmidt ausgelobt. Der Wettbewerb findet im Jahr 2023 zum 19. Mal statt.
Für den Staatspreis Ländliches Bauen sind 118 Wettbewerbsbeiträge eingereicht worden, die jetzt von der Jury gesichtet und bewertet werden. Ein Teil der Projekte wird dabei bei Ortsterminen in Augenschein genommen. Dieses Verfahren wird voraussichtlich Ende Juni abgeschlossen sein. Über die Bekanntgabe der Ergebnisse und die Prämierung wird dann rechtzeitig informiert werden.
Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, die mit dem Strukturwandel ländlicher Regionen verbundene Bauaufgaben kreativ und in hoher architektonischer Qualität lösen. Im Fokus stehen vor allem Umbau- und Sanierungsvorhaben sowie neugestaltete Freianlagen, aber auch Neubauten im Einklang mit der Siedlungsstruktur.
Der Staatspreis würdigt die Leistungen von Bauherren, Architekten und Bauhandwerk, die einen Beitrag für Baukultur im ländlichen Raum und zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien leisten und damit ihre Region positiv prägen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind
- private Bauherrinnen und Bauherren einschließlich Unternehmen,
- Vereine, Konfessionsgemeinschaften und nichtstaatliche Verbände,
- Kommunen außer den Kreisfreien Städten und den Landkreisen,
- Architektinnen und Architekten sowie Planerinnen und Planer privater oder öffentlicher Projekte, wobei Projekte des Freistaates Sachsen ausgeschlossen sind.
Zugelassen sind
- Projekte, die sich im Freistaat Sachsen in einem Dorf oder einer ländlichen Kleinstadt bzw. deren Umgebung befinden.
- Projekte, die fertiggestellt sind und genutzt werden. Die Fertigstellung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.01.2018.
Ausgeschlossen sind
- Projekte auf dem Territorium der Kreisfreien Städte.
- Projekte, die bereits bei einem vorangegangenen Sächsischen Landeswettbewerb / Staatspreis »Ländliches Bauen« eine Auszeichnung, einen Sonderpreis oder eine Anerkennung erhalten haben.
- Projekte, die bereits zum Sächsischen Staatspreis für Baukultur oder dem Holzbaupreis eingereicht wurden.
Im Einzelfall entscheidet die Jury über die Teilnahme.
Gegenstand des Staatspreises Ländliches Bauen 2023 sind Gebäude, Freianlagen und bauliche Ensembles, die sich entsprechend ihrer Nutzung folgenden Kategorien zuordnen lassen:
- Wohnen
- Gewerbliche Nutzung
- Öffentliche Nutzung
- Multiple Nutzung
Dabei liegt der Fokus auf Sanierung und Umbau von Gebäuden. Gewürdigt werden auch die Neugestaltung von Freianlagen sowie qualitätsvolle Neubauten im Einklang mit der gewachsenen Siedlungsstruktur.
In der Jury sind Experten für alle Bewertungsbereiche des Wettbewerbes vertreten. Die Jury entscheidet über die Zulassung der Beiträge, prüft die eingereichten Projekte anhand der Unterlagen und trifft eine Vorauswahl für die Vorortbewertung. Nach erfolgter Auswahl der Preisträger durch die Jury schlägt diese dem Staatsminister für Regionalentwicklung die Preisträger zur Auszeichnung vor. Die Bekanntgabe und Verleihung der Preise findet im Rahmen einer Festveranstaltung statt.
In die Bewertung werden folgende Kriterien einbezogen:
- architektonisch-gestalterische Qualität
- Weiterentwicklung historischer Siedlungsformen
- Bezug zu regionalen Bauformen und Bauweisen
- Barrierefreiheit
- nachhaltiges und klimagerechtes Bauen
- Garten- und Freiraumgestaltung
- gemeinschaftsfördernde Ansätze während und im Ergebnis der Baumaßnahme
- Erhaltung bzw. Neuinterpretation regionaltypischer baulicher Details
- Berücksichtigung der Bau- und Nutzungsgeschichte
- Originalität im Konzept bzw. in der Umsetzung
Die Zulassung und Auswahl der Beiträge als auch die Ermittlung der Preisträger erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
Das Bewerbungsverfahren für den Staatspreis Ländliches Bauen 2023 ist beendet.
Der Freistaat Sachsen dotiert die Preise mit insgesamt 20.000 € als Geldpreise sowie weiteren Sachpreisen (Film bzw. virtueller Rundgang).
- Insgesamt können 4 Staatspreise mit Bezug zu den Wettbewerbskategorien vergeben werden. Das Preisgeld beträgt jeweils 5.000 €. Zweite und dritte Preise sowie Sonderpreise werden nicht vergeben. Außerdem kann die Jury bis zu 24 Auszeichnungen für gelungene Beispiele, die aus der engeren Auswahl hervorgehen, vorschlagen.
- Die Preisträger und Träger der Auszeichnungen erhalten eine Urkunde (Unterschriften des Staatsministers und des/der Juryvorsitzenden) und eine Plakette.
- Die Preisträger erhalten zudem das Angebot, einen virtuellen Rundgang durch bzw. einen Film über das ausgezeichnete Projekt produzieren und veröffentlichen lassen zu können (zur Nutzung durch SMR und eigene Verwendungszwecke wie Homepage, Präsentationen o. ä.).
- Die ausgezeichneten Vorhaben werden in einer Broschüre, in einer Ausstellung und im Internet veröffentlicht.
- Die Preise werden auf einer festlichen Veranstaltung verliehen.
Die Zulassung und Auswahl der Beiträge als auch die Ermittlung der Preisträger erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
Tel.: 0351-2612-2332
E-Mail: staatspreis-laendliches-bauen@smr.sachsen.de
Der Staatspreis in der Kategorie Wohnen wird für die behutsame Sanierung und den zeitgemäß modernen Umbau einer Scheune zum Wohnhaus für eine junge Familie in Peißen (Stadt Pegau, Landkreis Leipzig) verliehen.
Mit dem Staatspreis in der Kategorie Gewerbliche Nutzung wird die Schaffung eines Co-Working-Space in einem denkmalgeschützten ehemaligen Spritzenhaus in Herrnhut (Landkreis Görlitz) ausgezeichnet.
Der Staatspreis in der Kategorie Öffentliche Nutzung wird für die Modernisierung und Erweiterung der Grundschule in Hauptmannsgrün (Gemeinde Heinsdorfergrund, Vogtlandkreis) vergeben.
Der Staatspreis in der Kategorie Multiple Nutzung und bauliches Ensemble wird für die Gestaltung der Ortsmitte von Dommitzsch (Landkreis Nordsachsen) verliehen.
- Übersicht Staatspreise (*.pdf, 1,37 MB) Übersicht zum Download
- Bauprojekte mit einer Auszeichnung (*.pdf, 3,89 MB) Übersicht zum Download